Einspeisevergütung

Vertiefung zu Kapitel 7 im Buch „Sonne, Speicher, Selbstbestimmung“

Kaum ein Bereich ändert sich so schnell wie dieser. Diese Seite hält die aktuellen Sätze und Regelungen fest – für die tagesaktuellen, offiziellen Werte verweisen wir zusätzlich auf die Bundesnetzagentur.

Aktuelle Vergütungssätze

EinspeiseartVergütung
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)7,70 Cent/kWh
Volleinspeisung12,22 Cent/kWh

Diese Sätze gelten für Anlagen bis 10 kWp, in Betrieb genommen zwischen 1. August und 31. Dezember 2026. Entscheidend ist immer das Datum der Inbetriebnahme, nicht wann Sie die Anlage bestellt oder installiert haben. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Satz bleibt für die gesamte 20-jährige Förderdauer konstant, gesetzlicher Bestandsschutz nach Paragraf 100 EEG.

Wichtig: Die geplante EEG-Reform 2027

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Regierungsentwurf für eine EEG-Novelle beschlossen, der die klassische feste Einspeisevergütung für neue Anlagen grundlegend verändern würde. Wichtig: Es handelt sich um einen Regierungsentwurf, noch nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen im Herbst 2026 noch darüber beraten.

Nach dem aktuellen Entwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt zum 1. Januar 2027 entfallen. An ihre Stelle tritt eine zeitlich befristete Übergangszahlung von rund 5,2 Cent pro Kilowattstunde für bis zu 36 Monate, zusätzlich ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für 48 Monate. Danach müssten Betreiber ihren Strom eigenständig über die Direktvermarktung an der Strombörse vermarkten (siehe Kapitel 7 im Buch).

Für Bestandsanlagen ändert sich nichts. Wer seine Anlage vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb nimmt, erhält weiterhin die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige feste Vergütung für die vollen 20 Jahre.

Falls Sie noch in diesem Jahr bauen möchten: Eine Inbetriebnahme bis spätestens 31. Dezember 2026 sichert Ihnen das bisherige, planbare System für zwei Jahrzehnte.

Was das für Ihre Rechnung bedeutet

Die Kernbotschaft aus dem Buch wird durch diese Entwicklung noch einmal unterstrichen: Verlassen Sie sich bei Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht primär auf die Einspeisevergütung. Sie war schon immer ein kleiner, sinkender Baustein – und wird für Neuanlagen ab 2027 noch unsicherer. Der wirtschaftliche Kern liegt im Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist heute schon deutlich mehr wert als jede eingespeiste, und das gilt nach der geplanten Reform umso mehr.

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Stand der letzten Prüfung: Oktober 2026. Den aktuellen Stand der EEG-Novelle und die tagesaktuellen Vergütungssätze finden Sie immer direkt bei der Bundesnetzagentur und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.